Hallo zusammen,
mit leider einer etwas größeren Verzögerung geht es mit den Gebühren des anwaltlichen Aufforderungsschreibens weiter.
Hinsichtlich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren spielt es ebenfalls eine große Rolle, welcher Auftrag durch die Mandantschaft erteilt wurde. Es sollte sich immer die Frage gestellt werden, ob Klageauftrag erteilt wurde oder nicht. Dies ist entscheidend, da bei Klageauftrag andere Gebühren entstehen, als ohne Klageauftrag.
Zur Verdeutlichung hier die entsprechenden Abrechnungen (ohne Klageauftrag in diesem Beitrag Teil 1, mit Klageauftrag später in einem weiteren Blog in Teil 2). Selbstverständlich folgt als erstes die Abrechnung anhand unseres Ausgangsfalles – wonach kein Klageauftrag erteilt wurde. Dabei handelt es sich tatsächlich nur um eine Abrechnung des Aufforderungsschreibens, ohne jedwede weitere Tätigkeit des Anwalts.
Ermittlung des Gegenstandswertes
In Zivilverfahren bzw. einfachen Aufforderungsschreiben, denen ein Zahlungsanspruch zugrunde liegt, ist die Ermittlung des Gegenstandswertes simpel. Der Gegenstandswert ergibt sich gem. § 2 RVG nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Sprich in unserem konkreten Fall die Höhe der geforderten Zahlung in Höhe von 107,10 €.
Wie sich einige jetzt wundern werden – die Mahngebühren unserer Mandantschaft in Höhe von 5,00 € haben bei der Berechnung keinen Ansatz gefunden. Dies ist analog dem § 4 ZPO Abs. 2 zu entnehmen. Dort steht, dass Zinsen, Kosten etc. nicht streitwerterhöhend sind. Die Mahngebühren unserer Mandantschaft fallen hier ebenfalls unter die vorgenannten Punkte.
Die Gebühren des Anwalts
…richten sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die genauen Gebührentatbestände sind der Anlage 1 zum RVG zu entnehmen.
Abrechnung ohne Klageauftrag
EDIT: Ich habe die Gebühren an die Gebührentabelle ab dem 01.01.2021 angepasst.
Gegenstandswert: 107,10 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 63,70 €
Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 12,74 €
Zwischensumme 76,44 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 14,52 €
Endsumme 90,96 €
Im folgenden Blogbeitrag Teil 2 erkläre ich dann die Abrechnung mit Klageauftrag und was zu beachten ist.
Eure
Zaubermaus